Gemäß Unfallverhütungsvorschrift ZH 1/84 und der DIN EN 115 müssen Fahrtreppen und Fahrsteige im jährlichen Rhythmus durch einen Sachverständigen geprüft werden. H&P führt diese Prüfungen an Fahrtreppen und kraftbetätigten Toren durch.
Derzeit prüfen wir jährlich etwa 1.200 Anlagen, dabei bieten wir unseren Kunden maximale Flexibilität bei der Termingestaltung. Wir prüfen beispielsweise in Kaufhäusern außerhalb der Geschäftszeiten, um den Verkaufsbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Mit unseren qualifizierten Sachverständigen können wir auch kurzfristige Abnahmetermine realisieren und nehmen unseren Kunden die Terminkoordination und -überwachung ab.